Wie geht es weiter? Was kommt 2021?
11. Dezember 2020Die Kraft der inklusiven Sprache
6. Januar 2021Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jede Person hat, einfach weil sie Mensch ist. Menschenrechte sind also angeborene Rechte, welche jeder Person zustehen. Man darf sie keinem Menschen wegnehmen und sie sind unveräusserlich, können also nicht verkauft werden.
Das Ziel der Menschenrechte ist es, die Würde der Menschen gegenüber der Willkür des Staates oder anderer Organisationen zu schützen. Um dies zu garantieren, hat man gewisse Regeln festgelegt, welche ein Staat unter keinen Umständen verletzen darf.
Grob können wir die Menschenrechte in zwei grössere Familien unterteilen, die liberalen Verteidigungsrechte und die demokratischen und sozialen Rechte. Die erste Gruppe garantiert die Rechte der einzelnen Menschen. Die zweite Gruppe soll das Zusammenleben in einer Gesellschaft ermöglichen.
Die zwei Gruppen von Menschenrechten
Liberale Verteidigungsreche (Auswahl):
- das Recht auf Leben, Freiheit, Unversehrtheit und Sicherheit
- das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit
- das Recht auf Eigentum
- Das Recht auf Gleichheit
- Das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung
Demokratische und soziale Rechte (Auswahl):
- die Versammlungsfreiheit
- die Vereinigungsfreiheit
- das Recht zu wählen
- das Recht auf Arbeit und gerechten Lohn
- das Recht auf Bildung
Die erste Gruppe von Rechten dient dazu, den Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Wie alle Regeln, sind auch diese nicht von der Natur gegeben, sondern sind das Resultat von menschlichen Aushandlungsprozessen, welche von den gerade vorherrschenden Wertvorstellungen in der Gesellschaft geleitet sind.
Die zweite Gruppe von Menschenrechten dient dazu, eine demokratische Gesellschaft erst zu ermöglichen.
Eine Demokratie lebt davon, dass Probleme offen angesprochen werden dürfen und gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Dazu ist es wichtig, dass sich die Leute treffen, also versammeln und untereinander austauschen dürfen.
Mit der Vereinigungsfreiheit ist gemeint, dass sich Personen, die gleiche Interessen teilen, auch zusammenschliessen können, um ihre Ziele zu erreichen. Dies kann zum Beispiel in Form von Vereinen, Parteien oder Verbänden geschehen.
Um ein menschenwürdiges Leben als aktiver Teil der Gesellschaft führen zu können, ist es aber auch wichtig, dass die Leute sich nicht um ihre Existenz sorgen müssen. Dazu soll es für alle möglich sein, einer Arbeit nachgehen zu dürfen und dafür einen fairen Lohn zu erhalten, also nicht ausgebeutet zu werden.
Dies bedingt, dass alle eine gewisse Schulbildung bekommen dürfen.
Quelle: http://politischebildung.ch/fuer-jugendliche/einfuehrung-die-politische-bildung/menschenrechte, Stand: 3.1.2021
Grundrechte und Bürgerrechte
Im Gegensatz zu Menschenrechten, die jedem Menschen weltweit zustehen, sind „Grundrechte“ auf den Hoheitsbereich desjenigen Staates beschränkt, der diese Rechte ausdrücklich per Verfassung garantiert. „Bürgerrechte“ wiederum nennt man den Teil der Grundrechte, der nur den Staatsbürgern des betreffenden Landes vorbehalten sind.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte, Stand: 3.1.2021
Grundrechte sind Rechte des Einzelnen, die in der österreichischen Verfassung eingeräumt werden.
Grundrechten kann man wiederum – je nachdem welche Art von Rechten sie vorsehen – in verschiedene Kategorien einteilen z.B. in Freiheitsrechte, darunter fällt etwa die Meinungs- oder die Religionsfreiheit, in Gleichheitsrechte, wie etwa das Diskriminierungsverbot, in Verfahrensgrundrechte, wie etwa das Recht auf ein faires Verfahren, oder in soziale Grundrechte, die in Österreich nur ansatzweise, wie im Bereich der Kinderrechte, verwirklicht sind.
Darüber hinaus bestehen etwa auch Rechte für ethnische Minderheiten, wie die slowenische oder kroatische Volksgruppe.
Quelle: https://grundrechte.at/, Stand 3.1.2021
Beitragsbild: https://cisv.org/human-rights-2_preview/